- Mindestdeckungsbeitrag
- Mindestdeckungssatz; ⇡ Solldeckungsbeitrag, der je Leistungseinheit, Auftrag oder in Anspruch genommene Maßeinheit eines (potenziellen) Engpasses etc. nach produktions- und absatzpolitischen Gesichtspunkten vorgegeben wird. Der M. darf bei Preisforderungen oder in Preisverhandlungen nicht unterschritten werden.
Lexikon der Economics. 2013.